Organisatorisches
Verordnung, Verrechnung und Rückerstattung
Ich bin als Wahltherapeutin tätig, das heißt, ich habe keinen Kassenvertrag.
Damit Sie am Ende der Behandlung von der Krankenkasse einen Teil der Kosten zurück zu bekommen, ist folgende Vorgangsweise nötig:
- Verordnung vom Facharzt oder praktischen Arzt: üblicherweise 10x Ergotherapie á 60 Minuten.
- Wenn Sie eine Schiene benötigen, brauchen Sie dafür eine eigene Verordnung.
- Bewilligung der Verordnung:Bei der ÖGK UND BVAE sind Verordnungen derzeit bewilligungsfrei. Sind Sie bei der SVS versichert, bekommen Sie von mir in der ersten (bewilligungsfreien) Therapieeinheit einen Behandlungsplan, den Sie bitte mit der Verordnung an die SVS schicken, um die Therapie bewilligen zu lassen
- Die Honorarnote, die Sie von mir am Ende der Behandlungsserie bekommen, reichen Sie mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese refundiert dann den entsprechenden Kassentarif.
- Wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung haben, übernimmt diese die verbleibenden Kosten.
Kosten
30 Minuten € 65,-
45 Minuten € 95,-
60 Minuten € 115,-
Schienen werden nach Aufwand und Materialverbrauch verrechnet. Bitte kontaktieren Sie mich, wenn Sie Genaueres wissen wollen.
Diese Tarife enthalten keine Umsatzsteuer, da medizinische Leistungen gemäß § 6 Abs. 1/Z UStG umsatzsteuerbefreit sind.
Die Bezahlung kann bar, mit Bankomat oder per Überweisung erfolgen.
Ein ehrliches Wort:
Absage
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls haben Sie bitte Verständnis, dass dieser Termin in Rechnung gestellt wird.